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wochenbett

Hebammenpraxis bauchzeit

Wochenbett

Neuorientierung und Umstellung prägen die erste Zeit zu Hause mit dem Neugeborenen – unabhängig davon, ob es sich um das erste Baby oder einen weiteren Familienzuwachs handelt. Die Wochenbettbetreuung kann bis zum 56. Tag nach der Geburt durch die Hebamme gewährleistet werden, um sowohl die Mutter als auch das Kind zu unterstützen. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten vollumfänglich. Eine Verlängerung der Wochenbettbetreuung ist möglich, wenn es die Umstände erfordern.

Als freipraktizierende Hebamme begleite ich dich und dein Neugeborenes zusammen mit deiner gesamten Familie direkt nach der Geburt oder ab dem Spitalaustritt zu Hause. Die Wochenbettbetreuung erfolgt im Rahmen von Hausbesuchen. Dabei wirst du in Themen rund ums Stillen und die Ernährung des Neugeborenen sowie bei der Pflege und Überwachung des Gesundheitszustands von Mutter und Kind in den ersten Wochen nach der Geburt unterstützt.

Geboren wird nicht nur das Kind durch die Mutter, sondern auch die Mutter durch das Kind
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Piquetentschädigung

Es fällt eine Piquetentschädigung von 120 CHF an, welche die gesamte Zeit der Wochenbettbetreuung abdeckt. Diese Entschädigung ist für die Bereitschaft vorgesehen, mehrere Wochen auf Abruf zu sein, da die Geburt nicht planbar oder absehbar ist und die Wochenbettbetreuung auch Wochenenden oder Feiertage betreffen kann. Zudem ist die Vertretung im Krankheitsfall oder bei unvorhergesehener Abwesenheit der Hebamme gewährleistet. Diese Entschädigung wird mit der Anmeldung zur Wochenbettbetreuung fällig und einmalig der Hebamme ausbezahlt. Der Betrag wurde vom Schweizerischen Hebammenverband (SHV) definiert und wird kantonal einheitlich gehandhabt.