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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Bestimmungen bilden die vertraglichen Grundlagen von

Jolanda Baumann, Hebammenpraxis Bauchzeit

Anmeldung, Verbindlichkeit

Anmeldungen zu den verschiedenen Leistungen sind verbindlich. Eine Abmeldung in gegenseitiger Vereinbarung ist möglich, kostenpflichtige und geleistete Konsultationen werden danach in Rechnung gestellt, fallen allenfalls zu den eigenen Lasten

Kennenlerngespräche ohne weiterführende Leistungen gehen zu persönlichen Lasten und werden mit 60CHF in Rechnung

Anmeldungen zu Kursen sind verbindlich. Das heisst, ab Anmeldung sind die vollen Kurskosten kostenpflichtig

Von dieser Regel gelten folgende Ausnahmen

  1. Geburtsvorbereitungskurs: Abmeldung bis 1 Monat vor Kursbeginn kosten 50% der Kurskosten, Abmeldung bis 2 Wochen vor Kursbeginn kosten 80% der Kurskosten
  2. Schwangerschaftsyoga und Rückbildungskurs: Abmeldung bis Kursbeginn sind kostenlos, ab Kursstart sind die Kosten zu 100% kostenpflichtig und werden nicht mehr zurückerstattet
  3. Unfall, Krankheit: Wenn die Klientin mit einem Arztzeugnis belegt, dass sie wegen Krankheit oder Unfall zwingend nicht am Kurs teilnehmen kann, werden die Kurskosten zu 90% zurückerstattet, oder der Kursstart wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben
  4. Wenn die Kursanbieterin aus organisatorischen Gründen den Kurstag oder die Zeit für einen ganzen Kurs vorgängig verschieben muss, kann die Klientin vom Kurs zurücktreten und bekommt innert 10 Tagen die vollen Kurskosten rückerstattet

Für fortlaufende Kurse, in die man jederzeit einsteigen kann gilt:
Das Abonnement der Rückbildung ist 4 Monate gültig, das Abonnement von Schwangerschaftsyoga 1 Jahr. Lektionen, welche die Klientin bis zum Ablauf nicht bezogen hat, verfallen ohne Rückerstattung. Wochen, in denen keine Kurse stattfinden (z.B. Ferien, Feiertage) oder mit Arztzeugnis belegte Kursunterbrüche werden dem laufenden Abonnement nicht gutgeschrieben, sie sind in der Abodauer miteingerechnet

Kontaktdaten

Die Klientin gibt der Veranstalterin mit der Anmeldung eine Emailadresse und eine Telefonnummer an, unter der diese dringende Nachrichten hinterlassen kann

Sie registriert sich in den Gruppenkursen im App und ist eigenverantwortlich dafür, die Nachricht über die Absage eines Kurses im Notfall zu erhalten

Übertragbarkeit

Die Kursteilnahme nach erfolgtem Kursbeginn in der Schwangerschaft und

Rückbildung ist persönlich und nicht übertragbar

Kosten

  1. Kurskosten sind vor Kursstart zu begleichen
  2. Piquetzahlungen für Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett erfolgen mit der Anmeldung, die Leistung ist erst definitiv gebucht nach eingegangenem Zahlungseingang

Gruppengrösse

Die Anzahl Teilnehmerinnen in den Gruppenkursen beträgt minimal 3 Frauen. Wenn der Kurs wegen zuwenig Teilnehmerinnen abgesagt wird, teilt die Kursanbieterin dies den bereits Angemeldeten so rasch wie möglich mit. Sie erstattet das Kursgeld zurück wenn es sich um einen Geburtsvorbereitungskurs handelt, die Lektionen der Bewegungskurse werden nachgeholt

Trainingsmaterial

Die Trainingsmatten und allfälliges weiteres Kursmaterial werden zur Verfügung gestellt

Kursbestätigung, Krankenkassenbeitrag

Die Hebammenpraxis ist mit einer ZSR Nummer Krankenkassen anerkannt in den Kantonen Aargau, Solothurn, Luzern und Bern

Die Klientin bekommt nach besuchtem Kurs eine Kursbestätigung. Sie fordert die Rückerstattung persönlich bei der Krankenkasse an

Termine in der Hebammenpraxis erfolgen in der Regel über Abrechnung mit der Krankenkasse, Ausnahmen werden individuell besprochen. Diese Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse

Gesundheitsprobleme, Haftung, Versicherung

Die Klientin von den Gruppenkursen informiert von sich aus und vor Beginn des Kurses die Kursleitung über allfällige Gesundheitsprobleme, welche Auswirkungen auf die Kursteilnahme haben könnten. Die Kursanbieterin bedingt die Haftung für Schäden der Klientin weg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die Kursanbieterin übernimmt keine Haftung für Garderobe und Effekten der Klientin

Es ist Sache der Klientin, sich zu versichern.


Zofingen, 10. Dezember 2025